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Online-Sportwetten illegal in Deutschland: BGH entscheidet Ende Juli 2024 in Tipico-Verfahren

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Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 verboten. Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verboten.

Wer in einem Online-Glückspiel, wie Online-Casinos oder bei Sportwetten Verluste gemacht hat, kann sein verlorenes Geld zurückzuholen.

etwa Weth, in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Vorliegend ist die Sicherungsabtretung aber nicht in diesem Sinne offengelegt worden (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2023 – 2 U 36/22, BeckRS 2023, 29810 Rn. Die Klage ist auch nicht gemäß § 242 BGB unzulässig. Zwar ist nach der Rechtsprechung des BGH eine gegen das Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB verstoßende Gewinnabschöpfungsklage durch einen gemeinnützigen Verbraucherschutzverein gem.

Entwicklung der Rechtslage um Online-Sportwetten

Der das materielle Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben gilt dabei auch im Verfahrensrecht (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 26/17, NJW 2018, 3581 Rn. ; BGH, Urteil vom 09.05.2019 – I ZR 205/17, GRUR 2019, 850, Rn. Damit ist aber die Klage eines Verbrauchers, der bei ihm selbst entstandene Ansprüche in eigenem Namen geltend macht, nicht vergleichbar, selbst wenn er hierbei durch einen Prozessfinanzierer unterstützt wird, der aufgrund der Gestaltung des Prozessfinanzierungsvertrags ein eigenes finanzielles Interesse verfolgt. Der Kläger hat nämlich ein eigenes rechtliches und wirtschaftliches Interesse an der Rückforderung der rechtsgrundlos geleisteten Spieleinsätze. Ein Erlaubnisvorbehalt für öffentliche Glücksspiele im Internet besteht nach § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, nicht jedoch für sonstige öffentliche Glücksspiele wie insbesondere Casino- und Automatenspiele. Für Sportwetten sieht § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 eine entsprechende Anwendung des Verbots nach § 4 Abs.

Experte für Glücksspielrecht beantwortet Fragen

Insbesondere die Ungewissheit, ob die Forderung – auch auf Grundlage eines stattgebenden Urteils – gegen die im Ausland sitzende Beklagte mit Erfolg und ohne erhebliche zeitliche Verzögerungen vollstreckt werden kann, begründet ein legitimes Interesse des Klägers daran, die Bedingungen des Prozessfinanzierungsvertrags zu akzeptieren, um nicht das Prozess- und das Vollstreckungsrisiko allein tragen zu müssen. Insofern besteht keine systematische Vergleichbarkeit zu einer auf § 10 UWG gestützten Klage, die nicht durch eine natürliche Person, sondern nur von den in § 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG genannten Verbänden, Einrichtungen und Kammern erhoben werden kann (vgl. OLG Hamm, Versäumnisurteil vom 21.03.2023 – I-21 U 116/21).

Sportwetten Urteil des OLG Karlsruhe – Tipico muss fast 135.000 Euro zurückzahlen

Dem Kläger steht im vom Landgericht zuerkannten Umfang ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch gegen die Beklagte zu. Wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zur Herausgabe verpflichtet. Nach § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Die Beklagte hat die Beträge, die der Kläger als Spieleinsätze an sie gezahlt hat, durch dessen Leistung erlangt. 1 Satz 2 GlüStV 2012 vor; allerdings ermöglicht § 4a Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 im Rahmen der sogenannten Experimentierklausel des § 10a GlüStV 2012 die Erteilung einer Konzession. Diese gab dem Konzessionsnehmer nach näherer Maßgabe des § 10a Abs. 4 Satz 1 GlüStV 2012 das Recht, abweichend vom Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 Sportwetten auch im Internet zu veranstalten und zu vermitteln.

  • Illegale Anbieter unterliegen keiner deutschen Steuer- und Meldeauflagen
  • Häufig fehlt die technische Sicherheit der Datenübertragung
  • Manipulation von Spielergebnissen ist auf schwarzen Märkten wahrscheinlicher
  • Keine Altersverifikation bei nicht-lizenzierten Wettseiten

Das im Glücksspielstaatsvertrag 2012 vorgesehene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten steht mit dem Unionsrecht in Einklang (BGH, Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23, juris Rn. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union können Beschränkungen der Glücksspieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein. Die Regelung von Glücksspielen gehört zu den Bereichen, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, deren Sache es ist, im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 24.01.2013 – C-186/11 und C-209/11, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 23 f.] – Stanleybet International u.a.; Urteil vom 12.06.2014 – C-156/13, GRUR 2014, 876 [juris Rn. Daher ist es Sache der Mitgliedstaaten, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihnen verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. Etwaige praktische Probleme des Staats, Verbote im Glücksspielwesen wirksam durchzusetzen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Internet als einem schwer zu kontrollierenden transnationalen Medium, vermögen die grundsätzliche Eignung des Verbots nicht in Frage zu stellen (EuGH, Urteil vom 08.09.2010 – C-316/07 u.a., WRP 2010, 1338 [juris Rn.

Kläger: Vertrag mit Tipico unwirksam

Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge stellen hierfür keinen rechtlichen Grund dar. Die Beklagte hat durch das öffentliche Angebot von Sportwetten gegen die Regelungen in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 sowie § 21 Abs. 4 GlüStV 2012 verstoßen, bet legale sportwetten österreich die ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB begründen.

Gegenüber diesen Online-Casinos können Sie ebenfalls Erstattungsansprüche erheben:

Aus diesem Verstoß folgt im Streitfall die Nichtigkeit der Sportwettenverträge. Die Beklagte hat gegen § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 verstoßen. Diese unionsrechtskonformen Regelungen stellen ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar. Eine Pflicht der Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis anzuerkennen, ergibt sich aus dem Unionsrecht nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 12.09.2013 – C-660/11 und C-8/12, ZfWG 2013, 391 [juris Rn.

Kriterium Illegaler Anbieter (ohne GGL-Lizenz) Legal er Anbieter (mit GGL-Lizenz)
Rechtlicher Status Strafbar nach § 284 StGB, Verstoß gegen GlüStV Erlaubnispflichtig und staatlich kontrolliert
Spielerschutz Keine gesetzlichen Vorgaben, häufig mangelhaft Verpflichtend: Einzahlungslimits, Sperrfunktionen, Selbsttests
Steuern Keine Abführung der Wettsteuer an Deutschland 5% Wettsteuer auf den Einsatz wird automatisch abgeführt
Streitbeilegung Oft kein Weg, außer Klage im Ausland Ombudsstelle für Glücksspielstreitigkeiten (Ombudsmann Glücksspiel)
Werberegeln Häufig aggressive, irreführende Werbung Strikte Werbebeschränkungen (z.B. keine Celeb-Werbung)

Allerdings muss ein Mitgliedstaat bei Einführung eines Glücksspielverbots mit Erlaubnisvorbehalt insbesondere die Dienstleistungsfreiheit nach Art.

Checkpunkt Was zu tun ist Woran man einen legalen Anbieter erkennt
Lizenz prüfen Auf der Website nach dem GGL-Logo und Lizenznummer suchen Klare Angabe "Erlaubnis nach GlüStV" und Lizenznummer der GGL
Impressum checken Deutsche Anschrift und klar benannter Ansprechpartner prüfen Impressum mit Sitz in Deutschland/EU und vollständigen Kontaktdaten
Spielerschutz-Features Nach Funktionen wie Selbsttest, Limits, Sperrmöglichkeit suchen Einfach auffindbare Links zu "Verantwortungsvolles Spielen"
Zahlungsmethoden Vorhandensein von sicheren, bekannten deutschen Zahlungsoptionen prüfen Giropay, deutsche Prepaid-Karten, gängige E-Wallets mit DE-Sitz
Unabhängige Bewertungen In seriösen Verbraucherportalen und Testmagazinen recherchieren Positive Bewertungen bei Stiftung Warentest oder ähnlichen Stellen

56 AEUV, den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot beachten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23, juris Rn. Die Einführung eines Systems der vorherigen behördlichen Genehmigung für das Angebot bestimmter Arten von Glücksspielen in diesem Mitgliedstaat muss auf objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien beruhen, die im Voraus bekannt sind und der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden zum Schutz vor willkürlichen Entscheidungen hinreichende Grenzen setzen.

✔ Die Schlüsselerkenntnisse in diesem Fall

Auch soweit ein Kläger die Rückgewähr von Beträgen geltend macht, die aufgrund eines nichtigen Vertrags und ohne Rechtsgrund gezahlt wurden, bilden ein „Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag“ im Sinne dieser Vorschrift den Gegenstand des Verfahrens (vgl. EuGH, Urteil vom 20.04.2016 – C-366/13). Der Kläger hat klargestellt, dass er berechtigt ist, die klägerischen Ansprüche im eigenen Namen und mit Zahlung an sich selbst zu verlangen. Er wäre im Übrigen auch dann aktivlegitimiert, wenn er einen Prozessfinanzierungsvertrag nach dem Vorbild des als Anl. Bei der Sicherungszession können nämlich die Voraussetzungen für eine gewillkürte Prozessstandschaft vorliegen.

Mit Wetten ins Abseits:Selbsthilfeprogamm gegen Glücksspielsucht

Das dafür erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Klägers und des Rechtsinhabers ist bei einer Sicherungszession – wie sie hier vorliegt – grundsätzlich gegeben (BGH, Urteil vom 24.02.2022 – VII ZR 13/20, NJW 2022, 1959, 1961). Der Kläger muss darüber hinaus nachweisen, dass der Prozessfinanzierer als Rechtsinhaber ihn zur aktiven Prozessführung ermächtigt hat, und das wäre hier ausweislich § 6 Ziff. (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 – 21 U 116/21, BeckRS 2023, 8297 Rn. Grundsätzlich kann der Zedent zwar nach der Offenlegung der Sicherungsabtretung im Prozess nur noch Zahlung an den Sicherungsnehmer verlangen (s. Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] – Stanleybet International u.a.; EuGH, Urteil vom 08.09.2010 – C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] – Carmen Media Group; Urteil vom 04.02.2016 – C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. Das im Rahmen der Experimentierklausel nach § 10a Abs. 2, § 4b Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 eingeführte Konzessionsverfahren für die Veranstaltung von Sportwetten gab zwar vor, dass Konzessionen nach Aufruf zur Bewerbung und Durchführung eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens erteilt werden. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann das mit der Experimentierklausel eingeführte Konzessionsverfahren die von den nationalen Gerichten festgestellte Unvereinbarkeit des zuvor bestehenden staatlichen Monopols auf die Veranstaltung von Sportwetten mit Art. 56 AEUV allerdings nicht beheben, soweit es den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot nicht beachtet und die von den nationalen Gerichten für unionsrechtswidrig befundenen Bestimmungen, mit denen ein staatliches Monopol auf die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten eingeführt wurde, faktisch weiter angewandt werden (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn.

  • Illegale Online-Wetten sind in Deutschland ohne staatliche Lizenz strafbar
  • Nutzung von nicht regulierten Anbietern kann zu Geldstrafen führen
  • Kein Spielerschutz bei illegalen Plattformen (z.B. keine Sperroptionen)
  • Gewinne aus illegalem Glücksspiel können nicht eingeklagt werden
  • Finanztransaktionen zu solchen Seiten sind häufig nicht abgesichert

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat vor diesem Hintergrund entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl.

Bereich Gefahr durch illegale Märkte Kontrollmechanismen bei legalen Märkten
Transparenz der Wettströme Keine Meldepflicht für verdächtige Wetten, Intransparenz Meldepflicht an Sportwetten-Monitoringstellen (z.B. GGL)
Manipulation von Spielern/Schiedsrichtern Höheres Risiko, da Anbieter nicht kooperieren müssen Zusammenarbeit mit Sportverbänden und Strafverfolgung
Wettarten auf niedrige Ligen Häufiges Angebot von Wetten auf Amateurspiele Beschränkung auf höhere Ligen bei lizenzierten Anbietern
Finanzierung von Wettbetrug Illegale Gewinne können zur Bestechung genutzt werden Geldwäschekontrollen und Transaktionsüberwachung bei legalen Anbietern

EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn.